Gemeinsame Geschäftsordnung der Reichsministerien, Allgemeiner Teil (GGO I)

Der am 1. Januar 1927 in Kraft gesetzte Allgemeine Teil der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Reichsministerien (GGO I) regelt die äußeren Formen des Geschäftsganges in den Reichsministerien.
Die GGO I enthält Anweisungen zum Aufbau der Ministerien, zur geschäftlichen Behandlung und sachlichen Bearbeitung der Eingänge sowie Regelungen für Dienstreisen und den Dienstverkehr nach außen. Der Anhang umfasst Muster für verschiedene Behördenschriftstücke und Anschriften sowie die Registratur- und Kanzleiordnungen.

Location

Berlin-Lichterfelde

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